Kosten

Transparent und zuverlässig


Zu einem guten Service gehört natürlich auch die Kostentransparenz. Aus diesem Grunde werden Sie bei uns bereits im Voraus über entstehende Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren umfassend informiert.
Grundsätzlich richtet sich bei uns die Berechnung des anwaltlichen Honorars nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), wobei sich die Gebühr nach dem jeweiligen Streitwert bemisst.

In Einzelfällen empfiehlt es sich, eine Vergütung nach Stundensätzen zu wählen, welche zuvor individuell vereinbart wird. Die Kosten einer Erstberatung belaufen sich auf 50,00 € bis 250,00 € zzgl. Mwst. Selbstverständlich übernehmen wir auch ohne weitere Kosten die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wir akzeptieren eine Zusammenarbeit mit allen Rechtsschutzversicherungen.

Zum RVG